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Rechtsbeugung ist ein Aspekt, sind Taten, die viel zu wenig theamatisiert werden. Im Fall Mollath ( siehe dort ) ist dieser Begriff wieder einmal aufgetaucht. Aber warum nur in Einzelfällen ? Was ist es z.B., wenn ein Finanzminister eines Landes im Amt ein Steuerabkommen mit einem benachbarten Land abschliessen will, das die Steuerverbrecher zwar zur Kasse bittet aber strafrechtlicher Verfolgung durch das Abkommen unterbindet ? Das wäre doch dann noch eine Steigerung der Rechtsbeugung, das wäre dann doch wohl Strafvereidelung im Amt !? Link zum Fall Einige Anfragen an Ministerien von uns wurden einfach nicht beantwortet. Aber wir fragen weiter !
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