Es geht um die Behauptung: Da wäre jemand ( also wir ) zu schnell gefahren. Lesen Sie eine Kurzbeschreibung des Vorfalls:
Angebliche Überschreitung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften
12.03.2013
-14 40°° Angebliche Tatzeit – wobei
ich vor der Ortschaft von anderen KFZ Fahrern per Lichthupe „gewarnt“ wurde und
ich deshalb besonders auf den Tacho geachtet hatte. Der zeigte genau 50 km/h an
als es blitzte und mich natürlich überraschte. An eine Ordnungswidrigkeit habe
ich aber nicht mehr „geglaubt“ danach. Ich hatte sogar sehr genau auf den Tacho
geachtet. Im Übrigen: Ich bin nicht als „Raser“ bekannt.
20.03.2013 Nun also doch einen
„Strafzettel“, wobei es erst einmal ein Zeugefragebogen war. Das Fahrzeug ist
auf eine Behinderte zugelassen ( meine Lebenspartnerin ). Sie selbst kann aber
nicht fahren ( Querschnittslähmung ). Ich hatte für sie Besorgungen gemacht.
02.04.2013 Die Halterin schreibt der
Behörde, dass sie nicht selbst gefahren ist und fragt an, wie weiter verfahren
werden soll.
04.04.2013 Behörde sendet Informationen
mit Fragebogen, wer der Fahrer war. Dazu auch ein Foto…das kennen alle
Autofahrer ja
07.04.2013 Die Halterin schreibt, dass
die Fristsetzungen für Behinderte kaum einzuhalten sind, da immer Hilfe nötig
ist. Hinweis, dass ich als Fahrer derzeit nicht erreichbar wäre.
03.05.2013 Anschreiben der Halterin an
die Behörden. Angaben zur Person des Fahrers.
06.05.2013 Wie bei einem Automat kommt
nun ein Schreiben mit Verwarnungsgeld und die Möglichkeit einer Anhörung !
13.05.2013 Angaben zum Hergang. Hinweis
auf die Umstände, also auch, dass ich sehr genau auf den Tacho geachtet habe
wg. den „Warnungen“ anderer Autofahrer.
14.05.2013 Schreiben der Behörde. Die Messung sei überprüft worden und
überhaupt: Aufforderung zum zahlen ( scheinbar geht es vor Allem darum ), denn
bei jedem Schreiben war ein Hinweis darauf. Argumente werden ignoriert.
16.05.2013 S. an die Behörden von mir
als Fahrer. Hinweis, dass eine Messung wohl kaum „nachgeprüft“ werden kann.
Hinweis auch auf Internetberichte, wonach die Messmethode ( Einseitensensor ESO
) fehlerhafte Messungen ergaben und ergeben.
28.05.2013 „Förmliche Zustellung“. Nun ein „Bußgeldbescheid“ aus 25,00 Euro
werden 48,50 Euro !!!! Auf meine Einwände wurde nicht eingegangen.
10.06.2013 Beschwerde meinerseits.
Einfach Argumente ignorieren und dafür einen Bußgeldbescheid zu senden geht gar
nicht.
12.06.2013 Antwort der Behörde. Wieder
wurde ausgesagt, man hätte überprüft. Man komme aber zum Ergebnis: Zahlen ! In
diesem Schreiben wurde auch gelogen. Im Schreiben vom 28.05.2013 soll
„ausreichend“ meine Darstellung widerlegt worden sein. Das S. vom 28.05.2013
war aber einfach ein Bußgeldbescheid.
22.06.2013 S. von mir an Behörde. Noch einmal der Hinweis auf alle
vorgetragenen Punkte. Hinweis auch auf die Falschaussage ( 12.06.2013 ) und dass
man eine Messung nicht „überprüfen“ kann, ohne die Situation nachzustellen.
03.07.2013 S. der Behörde. Hinweis auf:
Abgabe an die Justiz
05.07.2013 S. an Behörde. Noch einmal
Hinweis auf Verfahrensfehler und auf meine gemachten Angaben.
Immer mehr kommt es uns wirklich so vor, als wenn hier ein
„Automatismus“ in Kraft tritt. Immer mehr kommt es uns auch so vor, als wären
alle Angaben von uns einfach nur unnütz und dass es mehr um Einnahmen geht wie
denn um Verhinderung von Unfällen. Es geht aber weiter !!!
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